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   BVerwG, 05.04.1984 - 9 B 10084.83   

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https://dejure.org/1984,7428
BVerwG, 05.04.1984 - 9 B 10084.83 (https://dejure.org/1984,7428)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.1984 - 9 B 10084.83 (https://dejure.org/1984,7428)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 1984 - 9 B 10084.83 (https://dejure.org/1984,7428)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gefahr politischer Verfolgung in Pakistan für einfache Mitglieder der PPP - Auskünfte des Auswärtigen Amtes als selbstständige und zulässige Beweismittel - Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 5 Abs. 1 Gesetz zur ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 9 B 10084.83
    Die Beweiswürdigung kann vom Revisionsgericht jedoch nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören, überprüft werden (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 9 B 10084.83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind derartige Auskünfte des Auswärtigen Amtes selbständige und zulässige Beweismittel, die auch außerhalb der nach § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO "insbesondere" zugelassenen Beweismittel gewürdigt werden können; dies folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ferner aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sowie aus § 358 a Nr. 2 ZPO (vgl. Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20 im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 9 B 10084.83
    Diese gesetzliche Bestimmung verstößt weder gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272; Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 6.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 21).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 9 B 10084.83
    Durch das Anhörungsgebot des Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG wird sichergestellt, daß den Beteiligten auch bei einer Berufungsentscheidung im vereinfachten Verfahren das rechtliche Gehör nicht verkürzt, sondern Gelegenheit zu vollständigem und erforderlichenfalls ergänzendem Sachvortrag sowie zu Beweisanträgen gegeben wird, was einschließt, daß sie Bedenken gegen eine Entscheidung durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung und damit gegen eine Entscheidung ohne Beweiserhebung geltend machen können (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 32).
  • BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 9 B 10084.83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind derartige Auskünfte des Auswärtigen Amtes selbständige und zulässige Beweismittel, die auch außerhalb der nach § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO "insbesondere" zugelassenen Beweismittel gewürdigt werden können; dies folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ferner aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sowie aus § 358 a Nr. 2 ZPO (vgl. Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20 im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 6.81

    Berufungskläger - Mündliche Verhandlung - Beschluß - Hinweis

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1984 - 9 B 10084.83
    Diese gesetzliche Bestimmung verstößt weder gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272; Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 6.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 21).
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